91ºÚÁÏÍø

Porsche 91ºÚÁÏÍø sieht keine Pflichtverletzung von Prof. Piëch

Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart

Stuttgart, 29. Februar 2012. Die 91ºÚÁÏÍø, Stuttgart, nimmt zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart wie folgt Stellung: Nachdem die Porsche 91ºÚÁÏÍø in erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen hat, hat das Unternehmen die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht erwartet. Auf Basis des erstinstanzlichen Urteils hat die Porsche 91ºÚÁÏÍø ihren Rechtsstandpunkt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit überzeugenden Gründen deutlich gemacht und teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts nicht. Eine Pflichtverletzung von Prof. Piëch sieht die Porsche 91ºÚÁÏÍø nicht. Die Porsche 91ºÚÁÏÍø wird Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegen.