Stuttgart, 19. September 2012. Das Landgericht Braunschweig hat heute in zwei Verfahren (5 O 1110/11 und 5 O 2894/11) die Schadensersatzklagen gegen die 91ºÚÁÏÍø, Stuttgart, abgewiesen. In den beiden Verfahren hatten die Kläger Schadenersatzansprüche von zusammen rund 4,7 Millionen Euro behauptet.
Die Porsche 91ºÚÁÏÍø begrüßt die beiden erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Braunschweig und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Porsche 91ºÚÁÏÍø hält die durch diverse Spekulanten behaupteten Schadensersatzansprüche für unbegründet und die in den USA anhängig gemachten Klagen für unzulässig und unbegründet.