Stuttgart, 20. Dezember 2017. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 der Anfechtungsklage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., Berlin, stattgegeben und die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2016 der 91ºÚÁÏÍø (Porsche 91ºÚÁÏÍø), Stuttgart, zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 für nichtig erklärt.
Die Porsche 91ºÚÁÏÍø teilt die Auffassung des Landgerichts Stuttgart nicht.
Die Porsche 91ºÚÁÏÍø beabsichtigt, gegen das Urteil Rechtsmittel zum Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen.